Skip to main content

Sozialhilfe

Entsprechend den Richtlinien des Oö. Mindestsicherungsgesetzes gewähren wir in sozialen Notlagen:

Leistungen mit Rechtsanspruch:

  • Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes
  • Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung
  • Hilfe durch Erziehung und Erwerbsbefähigung

Leistungen ohne Rechtsanspruch für einzelne Hilfesuchende:
insbesondere

  • persönliche Hilfen

durch Beratung, Begleitung oder Betreuung oder durch Hilfe zur Arbeit

  • Beihilfen zu den Bestattungskosten
  • Einmalige Hilfen in besonderen sozialen Lagen
  • Hilfe zur Verschaffung einer angemessenen Alterssicherung

Entsprechend den Richtlinien des Oö. Sozialhilfegesetzes und des Oö. Mindestsicherungsgesetzes bestehen die Schwerpunkte vor allem in folgenden Bereichen:

  • Soziale Dienste (Mobile Betreuung und Hilfe, Heimhilfe, Soziale Hauskrankenpflege, Familienhilfe und Sozialberatung und Sozialplanung)
  • Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
  • Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige

Der Sozialhilfeverband Freistadt ist ein durch Gesetz eingerichteter Gemeindeverband, dem alle 27 Gemeinden des Bezirkes angehören. Sein Auftrag ist die Sicherstellung sozialer Hilfe um soziale Notlagen zu vermeiden, zu lindern oder zu beseitigen. Seine Organisation und viele seiner Aufgaben begründen sich auf das Oö. Sozialhilfegesetz 1998.

Kontakt

Cornelia Vater
T: 07942/702-62318
F: 07942/702-262399
E: SO.BH-FR.Post@ooe.gv.at

Carina Kolberger
T: 07942/702-62317
F: 07942/702-262399
E: SO.BH-FR.Post@ooe.gv.at