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SHV Freistadt

Der Sozialhilfeverband Freistadt ist ein durch Gesetz eingerichteter Gemeindeverband, dem alle 27 Gemeinden des Bezirkes angehören. Sein Auftrag ist die Sicherstellung sozialer Hilfe um soziale Notlagen zu vermeiden, zu lindern oder zu beseitigen. Seine Organisation und viele seiner Aufgaben begründen sich auf das Oö. Sozialhilfegesetz 1998.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

  • Persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste (Mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Sozialberatung und Sozialplanung, etc.)
  • Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
  • Geld- und Sachleistungen an Hilfebedürftige
  • Hilfe zur Arbeit
  • Hilfe bei der Erziehung (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Beiträge zur Behindertenhilfe, zum Pflegegeld, …

Der Sozialhilfeverband finanziert sich aus Beiträgen der Mitgliedsgemeinden. Das Budget beträgt aktuell ca. 60,7 Mio. Euro. Mit seinen rund 376 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist der Sozialhilfeverband auch einer der größten Arbeitgeber im Bezirk.

Diese Grafik zeigt, wie sich die Ausgaben des SHV Freistadt zusammensetzen.

Aktuelle Rechenwerke des SHV Freistadt:

Das Leitbild des SHV Freistadt

Die Sozialhilfeverbände mit ihren Mitgliedsgemeinden stellen einen wesentlichen Grundpfeiler der oberösterreichischen Soziallandschaft dar.
Unter besonderer Beachtung regionaler Unterschiedlichkeiten und in Wahrung der Eigenständigkeit jedes Verbandes gewährleisten wir koordiniert und flächendeckend soziale Dienstleistungen. Durch Kooperation und Vernetzung sichern wir Lösungskompetenz unter sich verändernden demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen.

Kooperation und Vernetzung

  • Unsere Kooperation ist eine eigenständige Initiative zur regionsübergreifenden Abstimmung von Interessen, Bedarfen und Maßnahmen. Eine hohe Vernetzungsqualität ist die Basis und sichert nachhaltig unsere Handlungsfähigkeit.
  • Dabei bekennen wir uns zu gemeinsamen Strategien. Unterschiedliche Sichtweisen betrachten wir nicht als Hürden, sondern als Beiträge zur Förderung der Lösungskreativität des Gesamtsystems. Erst damit eröffnet sich der Blick auf synergetische Nutzeffekte.
  • Kommunikation ist eine Schlüsselfunktion in unserer Zusammenarbeit. Wir pflegen den Erfahrungsaustausch und den kollegialen Umgang untereinander, wie auch mit den Institutionen aus den Bereichen der Verwaltung, der Politik und der Medien.
  • Für uns ist das Ganze mehr als die Summe seiner Teile. Wir gehen vom Entstehen einer neuen Entwicklungsdynamik im Zuge der Kooperation aus, die wesentliche Vorteile erbringen wird.

Soziale Funktion

  • Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen.
  • Wir bekennen uns zur Subsidiarität, Solidarität und Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
  • Eine der wesentlichen Aufgaben sehen wir in der Entwicklung und Erhaltung der Lebensqualität von hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen. Wir wollen die eigenständige Lebens- und Haushaltsführung erhalten und fördern.
  • Wir unterstützen und stärken pflegende Angehörige.
  • Wir tauschen uns regelmäßig zu Fragen der strategischen, betriebswirtschaftlichen und sozialen Planung und Steuerung aus. Auch dadurch wahren wir unsere Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot.

Hinweisgeber:innenschutzgesetz

In Umsetzung des Hinweisgeber:innenschutzgesetz wurde für die Sozialhilfeverbände in Oberösterreich ein interner Meldekanal eingerichtet. Dieser soll dazu dienen, Personen die Möglichkeit zu geben, Verstöße im Zusammenhang mit ihrer Arbeitstätigkeit zu melden.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber:innen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden gewahrt wird.

Meldungen können schriftlich an folgende Mailadresse gerichtet werden:

Meldestelle.OOE@shvLL.at